ChorVerband NRW e.V.

Ihr starker Partner für das Singen in NRW

< Neuer Qualifikationslehrgang Chorleitung in Dormagen ab 13.10.2018


11.06.2018

Wichtige Änderungen für GEMA-Meldungen


Der Deutsche Chorverband hat mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag für seine Mitgliedsverbände und – vereine abgeschlossen, der ab sofort bindend ist.


Ab sofort müssen alle Chorveranstaltungen – auch gesellige Veranstaltungen – über den ChorVerband NRW e.V. gemeldet werden, wie gewohnt spätestens 8 Tage nach Stattfinden in dreifacher Ausfertigung per Post. Die Meldungen können auch per E-Mail mit digitaler Signatur übermittelt werden an gema@cvnrw.de.

 

Das aktuelle und ab sofort zu verwendende Meldeformular steht HIER zum Download zur Verfügung.

 

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass verspätet eingereichte GEMA-Meldungen nicht mehr über den Gesamtvertrag abgerechnet werden können. Diese werden den Chören von der GEMA in Rechnung gestellt.

 

Ausführliche Informationen finden Sie im internen Bereich und unter www.gema.de.


[Nach oben]