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Kurz-Informationen

Musiknutzung auf Internetseiten – GEMA-Tarif VR-OD 10

Für Musik auf Homepages, auf denen Hörbeispiele oder Hintergrundmusik abrufbar sind, gilt der Tarif VR-OD 10. Das Formular „MUSIKNUTZUNG AUF INTERNETSEITEN (Onlinenutzung)“ senden Sie per E-Mail an kontakt@gema.de oder per Post an die GEMA, KundenCenter, 11506 Berlin einreichen. (Bitte unbedingt die neunstellige DCV Mitgliedsnummer Ihres Chores angeben!)

 

Erwerben Sie die Lizenzen über den Lizenzshop, erhalten Sie keinen Gesamtnachlass.

Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15% auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Im Formular ist auf Seite 2 das entsprechend anzukreuzen. Eine aktuelle Bescheinigung ist beizufügen.

 

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