ChorVerband NRW e.V.

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27.11.2015

Neuregelung zur GEMA-Abrechnung


Ab 1.1.16 müssen Chorveranstaltungen innerhalb von 8 Tagen direkt an den CV gemeldet werden....


Ab dem 1.1.2016 müssen Chorveranstaltungen, die unter die „Chorpauschale des Verbandes“ fallen, innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung in 3facher Ausführung mit dem GEMA- Formular 2a 01/2016 (demnächst im passwortgeschützten Bereich auf der Homepage des CV NRW) vollständig ausgefüllt und unterschrieben direkt bei der Geschäftsstelle des ChorVerband NRW e. V. (CV NRW) in Duisburg eingereicht werden.

(Gerne stellen wir Ihnen das GEMA-Formular auf Anfrage als PDF zur Verfügung.)

Verspätet eingereichte Anträge oder auf Grund von Rückfragen nicht mehr fristgerechte Anträge sind nicht über den Rahmenvertrag abgedeckt und werden dem Chor von der GEMA mit dem doppelten Betrag in Rechnung gestellt.

Nicht durch den GEMA-Gesamtvertrag abgegoltene Musiknutzungen (wie z.B. gesonderte gesellige Veranstaltungen) müssen wie bisher bei der zuständigen GEMA-Direktion spätestens 3 Tage vor Durchführung der Veranstaltung angemeldet und direkt mit der GEMA abgerechnet werden.

Fragen zu GEMA-Anmeldungen beantwortet gerne Ihr Sängerkreis oder die Geschäftsstelle des CV NRW.


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