GEMA
Kurz-Informationen
Musiknutzung auf Internetseiten – GEMA-Tarif VR-OD 10
Für Musik auf Homepages, auf denen Hörbeispiele oder Hintergrundmusik abrufbar sind, gilt der Tarif VR-OD 10. Den Nachlass in Höhe von 20% erhalten Sie nur, wenn Sie das Formular „MUSIKNUTZUNG AUF INTERNETSEITEN (Onlinenutzung)“ per E-Mail an kontakt@gema.de oder per Post an die GEMA, KundenCenter, 11506 Berlin einreichen. (Bitte unbedingt die neunstellige DCV Mitgliedsnummer Ihres Chores angeben!)
Dieses Formular finden Sie hier:
Erwerben Sie die Lizenzen über den Lizenzshop, erhalten Sie keinen Gesamtnachlass.
Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird zusätzlich ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15% auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Im Formular ist auf Seite 2 das entsprechend anzukreuzen. Eine aktuelle Bescheinigung ist beizufügen.