ChorVerband NRW e.V.

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Zuschüsse

UPDATE 25.09.2025

Zahlung Zuschüsse 2025 (Stand 25.09.2025)

Die prozentuale Ausschüttung (20% in 2025) der Zuschüsse 2025 für Chöre und regionale Chorverbände erfolgt Anfang November 2025. Das betrifft alle Zuschüsse für Fortbildungen, Notenzuschüsse, Tages- und Wochenendseminare, Vorstandsschulungen etc. im Durchführungszeitraum 01.01.2025 bis 31.10.2025 sowie die Förderung für Leistungschöre im CV NRW. Der CV NRW wird die entsprechenden Formulare (Leistungschöre, reg. CV Notenspenden etc.) rechtzeitig versenden. Eine zweite und letzte Ausschüttung erfolgt bis Mitte Januar 2026 für den Durchführungszeitraum 01.11.2025 bis 31.12.2025.

 

Wie bereits mehrfach kommuniziert, versenden wir keine Begleitschreiben oder Abrechnungen mehr. Einsprüche müssen unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen an antragswesen@cvnrw.de gestellt werden, später erhobene Einsprüche haben keine Relevanz. Sollten in Ausnahmefällen Zahlungen (Zuschüsse etc.) einmal nicht auf den Vereinskonten eingegangen sein, müssen fehlende Beträge bis Mitte Dezember schriftlich an antragswesen@cvnrw.de gemeldet werden. Telefonische Einsprüche werden nicht berücksichtigt. Einsprüche im Folgejahr haben keine Relevanz.


Anträge 2026 (Stand 25.09.2025)

Anträge für das Jahr 2026 müssen bis zum 30.9.2025 per Post bei der Landesgeschäftsstelle oder per E-Mail an antragswesen@cvnrw.de eingereicht werden. Für die fristgerechte und ordnungsgemäße Zustellung der Anträge oder Unterlagen sind alleinig die Vereine zuständig, der CV NRW erteilt keine Zustellbestätigungen und gibt auch keine telefonische Auskunft über den Erhalt. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Fragen beantwortet das Team-Antragswesen unter antragswesen@cvnrw.de


Formulare zur Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen

Zuschüsse für Kreise

Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge bis auf weiteres die alten Formulare.

Herzliche Grüße

Das Team der Landesgeschäftsstelle

 

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