ChorVerband NRW e.V.

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Zuschüsse

UPDATE 08.12.2025

Auszahlung Zuschüsse 2025 (Stand 08.12.2025)

  1. Die prozentuale Ausschüttung (20% in 2025) der Zuschüsse für Chöre 2025 im Durchführungszeitraum 01.01.2025 bis 31.10.2025 ist seit dem 27.11.2025 (Tag der Ausschüttung) abgeschlossen! Eine zweite und letzte Ausschüttung erfolgt bis Mitte Januar 2026 für den Durchführungszeitraum 01.11.2025 bis 31.12.2025.
    Es besteht kein Anspruch auf den Zuschuss.

    Allgemeine Hinweise zu Zuschüssen:

    Wie bereits mehrfach kommuniziert, versenden wir keine Begleitschreiben oder Abrechnungen mehr. Einsprüche müssen unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen an antragswesen@cvnrw.de gestellt werden, später erhobene Einsprüche haben keine Relevanz. Sollten in Ausnahmefällen Zahlungen (Zuschüsse etc.) einmal nicht auf den Vereinskonten eingegangen sein, müssen fehlende Beträge bis Mitte Dezember (15.12.2025) schriftlich an antragswesen@cvnrw.de gemeldet werden. Telefonische Einsprüche werden nicht berücksichtigt. Einsprüche im Folgejahr haben keine Relevanz.

  2. Die Auszahlung der Zuschüsse für Leistungschöre (400,00 EUR in 2025) ist seit dem 08.12.2025 (Tag der Ausschüttung) abgeschlossen.

    Voraussetzung für einen Zuschuss war die fristgerechte Einreichung (bis 01.12.2025) des Abrechnungsformulars (Nachweis chorischer Fort- und Bildungsarbeit im Rahmen der Leistungssingen/Festivals des CHORVERBAND NRW e.V. und Beantragung eines Zuschusses aus Landesmitteln) ausschließlich per E-Mail an antragswesen@cvnrw.de. Die Anschreiben und Nachweisformulare wurden postalisch am 11.11.2025 an alle Leistungschöre versendet.

    Allgemeine Hinweise zu Leistungschor-Zuschüssen:

    • Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet
    • Verspätet eingegangene Formulare werden nicht bearbeitet
    • Sollten in Ausnahmefällen die Zahlung einmal nicht auf den Vereinskonten eingegangen sein, müssen fehlende Beträge bis zum 31. Dezember 2025 schriftlich an antragswesen@cvnrw.de gemeldet werden.
    • Telefonische Einsprüche werden nicht berücksichtigt.
    • Bei falschen Bankdaten erfolgt keine erneute Überweisung
    • Einsprüche nach dem 31.12.2025 haben keine Relevanz

    Es besteht kein Anspruch auf den Zuschuss


Anträge 2026 (Stand 08.12.2025)

Das Verfahren für die Annahme von Anträgen auf Bezuschussung für das Jahr 2026 ist abgeschlossen! Alle Chöre, die einen Antrag 2026 auf Tages- oder Wochenendseminare gestellt haben, haben seit Ende November 2025 ihre jeweiligen Bearbeitungsnummern per Post erhalten. Sollte in Ausnahmefällen der Brief mit der Bearbeitungsnummer nicht angekommen sein, kann diese unter antragswesen@cvnrw.de erfragt werden. Verspätet eingegangene Anträge wurden nicht bearbeitet.

Derzeit ist keine Antragstellung möglich. Änderungen vorbehalten.


Formulare zur Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen

Zuschüsse für Kreise

Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge bis auf weiteres die alten Formulare.

Herzliche Grüße

Das Team der Landesgeschäftsstelle

 

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