ChorVerband NRW e.V.

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24.07.2014

GEMA- Informationen!


Entgegen des Anschreibens mit der Beilage in der "Neuen Chorzeit" und der Online-Veröffentlichung ...


Entgegen des Anschreibens mit der Beilage in der "Neuen Chorzeit" und entgegen der Online-Veröffentlichung des Deutschen Chorverbandes, sind die Chöre im ChorVerband NRW dazu aufgerufen NICHT die dort beigefügten und zum Download zur Verfügung gestellten GEMA-Formulare zu verwenden!

In NRW gilt nur die Nutzung der im Online-Mitgliedsbereich der Chöre,  oder dem zuständigen Sängerkreis erhältlichen GEMA-Formulare!

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Ab 2014 gelten neue Regeln für das Hochladen von Musik aus dem Repertoire der GEMA. Was bisher 156,90 Euro pro Jahr und angefangene 120.000 Zugriffe gekostet hat, wird für Chöre jetzt deutlich günstiger. Die GEMA-Tarifkommission hat beschlossen, einem vom DCV ausgearbeiteten Entwurf zur Tarifergänzung für die Nutzung von Musik auf Internetseiten "gemeinnütziger musiktreibender Vereine" in Ihre Tarifordnung zu übernehmen. Konkret heißt das: Wer auf seiner Homepage Mitschnitte vom letzten Konzert, Übe-Dateien oder Ausschnitte von CD-Einspielungen zugänglich macht, darf dies tun - nach vorheriger Anmeldung bei der GEMA und für jährlich 98,- Euro pro 120.000 angefangene Zugriffe.

Für Mitgliedschöre im CV NRW (und somit  im DCV) reduziert sich dieser Betrag noch einmal um 20 Prozent. Wichtig: Die Tarifregelung deckt ausschließlich Audio-Aufnahmen ab und auf der Homepage darf keine Werbung stehen.

Hier können Sie die ausführlichen Informationen zum neuen Tarif VR-W1 herunterladen....

Hier geht es zum Anmeldefomrular für ihre Webseite....


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