02.01.2017
Immaterielles Kulturerbe: Chormusik in deutschen Amateurchören
Liste der Deutschen UNESCO-Kommission um etliche Kulturformen länger geworden.
Zum Jahresende 2016 ist die Liste des Immateriellen Kulturerbes, die die Deutsche UNESCO-Kommission führt, um etliche Kulturformen länger geworden. Dazu zählt auch das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren, das neu ins bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurde. Seine vielfältigen Erscheinungsformen und die weite Verbreitung ermöglichen das Mitmachen sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum, stellte das Expertenkomitee fest und hob zugleich die identitätsstiftende und integrative Funktion des gemeinsamen Musizierens hervor.
Bereits seit 2014 sind Chormusik in deutschen Amateurchören und insbesondere sächsische Knabenchöre sowie seit 2015 das Choralsingen als Immaterielles Kulturerbe gelistet.
Und wenn in diesen Tagen die Sternsinger wieder von Tür zu Tür ziehen und Geld für gute Taten sammeln, ist auch das übrigens eine kulturelle Ausdrucksform, die ausdrücklich als Immaterielles Kulturerbe verzeichnet ist.
Hier geht es zum Interview, in dem Christiane Büttig (33), Leiterin des Universitätschors Dresden und aktiv an der Semperoper und im Dresdner Staatsschauspiel, sowie Laura Müller (18), Chorsängerin der Singakademie Dresden und Studentin der Mathematik an der TU Dresden berichten, wie das gemeinsame Proben und Auftreten ein Gefühl von Zusammengehörigkeit schafft und welche Faszination die Beschäftigung mit der eigenen Stimme ausübt.
Quelle: CHORbüronews 4/20916 BDC