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11.06.2018
11.06.2018
Wichtige Änderungen für GEMA-Meldungen
Der Deutsche Chorverband hat mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag für seine Mitgliedsverbände und – vereine abgeschlossen, der ab sofort bindend ist.
Ab sofort müssen alle Chorveranstaltungen – auch gesellige Veranstaltungen – über den ChorVerband NRW e.V. gemeldet werden, wie gewohnt spätestens 8 Tage nach Stattfinden in dreifacher Ausfertigung per Post. Die Meldungen können auch per E-Mail mit digitaler Signatur übermittelt werden an gema@cvnrw.de.
Das aktuelle und ab sofort zu verwendende Meldeformular steht HIER zum Download zur Verfügung.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass verspätet eingereichte GEMA-Meldungen nicht mehr über den Gesamtvertrag abgerechnet werden können. Diese werden den Chören von der GEMA in Rechnung gestellt.
Ausführliche Informationen finden Sie im internen Bereich und unter www.gema.de.