Bildungsinitiative für 55 regionale Chorverbände im CV NRW
Und so funktioniert der Antrag:
Antrag einreichen und dabei sein.
Einfach direkt hier den Bedarf an Coachings und Weiterbildungsangeboten für Eure Chöre in Euer Region formulieren.
Der Vorgang ist dabei wie folgt:
1. Das Antragsformular herunterladen >>>Antragsformular als PDF herunterladen
2. Formular öffnen, ausfüllen und abspeichern
3. Das ausgefüllte Formular einfach per E-Mail (gerne mit dem Betreff: "Anmeldung Bildungsinitiative für 55 regionale Chorverbände") an bildungsinitiative@cvnrw.de abschicken, fertig!
Möglich sind Umsetzungen als Coaching-Wochenenden oder als Coaching-Tage. Jeder Sängerkreis wird von der Antragsstellung bis hin zur Durchführung individuell durch uns unterstützt und begleitet. Wir kümmern uns um die Umsetzung, suchen die Coaches aus und erstellen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ zusammen.
(Da die Verwendung der Gelder (Bildungsmittel des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW) strengen Kriterien unterliegt, wurde eigens das Antragsformular entwickelt, das die Kriterien zur Verwendung von Bildungsmitteln abbildet)
Häufig gestellte Fragen:
1. Wer stellt den Antrag?
Den Antrag stellt ausschließlich der regionale Chorverband, also nicht Einzelpersonen oder Chöre.
2. Wieviel Personen müssen mindestens an einem Coaching teilnehmen?
Es gibt keine Mindestanzahl der Teilnehmer.
3. Bis wann müssen die Coachings durchgeführt sein?
Die Coachings müssen bis zum 31.12.2023 stattgefunden haben. Eine Antragsfrist gibt es nicht.
4.Bis wann muss der Antrag vollständig abgerechnet sein?
Alle Abrechnungen müssen im Original bis 15. Dezember in der GS vorliegen, damit die Zahlungen noch bis zum 31.12. getätigt werden können.
5. Bin ich als Veranstalter an die Themen und Dozenten der Bildungsinitiative gebunden?
Nein, Themen und Dozenten können auch selbst vorgeschlagen werden.
6. Kann sich ein einzelner Chor coachen lassen?
Nein, die Teilnehmergruppe muss aus weiteren Leuten bestehen – entweder aus einem anderen Chor oder Außenstehenden.
8. Wenn schon Anträge auf Bezuschussungen beim CV NRW gestellt wurden, kann man den Antrag zur Bildungsinitiative zusätzlich stellen?
Ja. Denkbar sind zwei Möglichkeiten:
1.) Bereits gestellte Anträge auf Bezuschussung „laufen“ wie beantragt weiter und der Antrag der Bildungsinitiative wird zusätzlich genutzt.
2.) Anträge auf Bezuschussung können in den Antrag zur Bildungsinitiative überführt werden, müssen dann aber als Anträge auf Bezuschussung zurückgezogen werden.
Hinweis: Beginnen Sie nicht einfach mit Planungen, Vorbereitungen oder Absprachen zur Maßnahme, bevor Sie eine Bewilligung des CV NRW haben. Ein vorzeitiger Beginn verhindert die Förderung vollständig.
9. Können Teilnehmerbeiträge oder Eintrittsgelder für Konzerte erhoben werden?
Nein, dieses Förderprogramm wird vollständig aus Landesmitteln bezahlt. Teilnehmerbeiträge bzw. Eintrittsgelder zur zusätzlichen Finanzierung sind nicht erlaubt.
10. Können sich mehrere regionale Chorverbände zur Durchführung eines Coachings zusammenschließen? Und wie wirkt sich das auf die Abrechnung dieser Maßnahmen aus?
In Einzelfällen (Bitte Rücksprache halten) kann eine Zusammenarbeit mit einem anderen regionalen Chorverband, z.B. aus organisatorischen Gründen, sinnvoll sein. Die Abrechnung der Fördermittel soll hingegen jedem regionalen Chorverband einzelnen zugewiesen werden. In diesem Fall sollte in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle festgelegt werden, in welchem regionalen Chorverband welche Kosten entstanden sind bzw. entstehen werden. Hier muss jeder regionale Chorverband seinen eigenen Antrag stellen.
11. Müssen die Teilnehmenden eines Coachings Mitglieder im CV NRW sein?
Nein, Teilnehmer*innen der Bildungsmaßnahme können auch Nichtmitglieder des Chorverbands NRW sein. Es ist sogar wünschenswert, die Bildungsinitiative teilweise auch zur Werbung neuer Mitglieder zu nutzen. Angebote ausschließlich für Nichtmitglieder zu veranstalten, widerspricht allerdings den Zuwendungskriterien der Maßnahme.
12. Was hat der regionale Chorverband mit der Abrechnung der Bildungsmaßnahme zu tun?
Der CHORVERBAND NRW rechnet die Bildungsmaßnahme mit dem Land NRW ab. Von dem regionalen Chorverband benötigt der CV NRW lediglich die Summen der Ausgaben (akzeptiert werden nur Originalbelege!) und im Zusammenhang mit der Anzahl der Helfer*innenstunden eine Excel-Tabelle, welche die Helfer*innen und den Zeitaufwand beinhaltet.
13. Buche ich immer eine Gruppe von Coachingthemen, wie sie mit den Überschriften im Flyer zusammengefasst wurden?
Nein, gebucht werden die unterhalb der Unterschrift aufgeführten Themen. Jedes Thema soll für ein einzelnes Coaching stehen, wobei Kombinationen denkbar sind.
14. Was sind „Sonstige Kosten“, wie sie im Antrag aufgeführt stehen?
Das können sein:
- Noten
- Kopien Arbeitsblätter
- Mineralwasser, Tee und Kaffee, Milch und Zucker, Kekse für die Teilnehmer*innen
- Becher, Desinfektionsmittel, etc.
- Verpflegung (vor allem Alkohol) ist grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Sollten Sie aber in sehr überschaubarem Rahmen (ausschließlich für die Teilnehmer*innen des Coachings) beispielsweise „belegte Brötchen oder Kuchen“ planen, bedarf diese Position der Abstimmung mit dem CV NRW. Bitte halten Sie hierzu vorher Rücksprache.
15. Was ist nicht zuwendungsfähig?
- Alkoholische Getränke
- Anschaffungen aller Art (bis auf Noten oder Arbeitspapiere)
- Regelmäßige Probenarbeit / regelmäßige Coachings zu einem Thema
- Tonaufnahmen
- Videoaufnahmen
- Fotodokumentationen
- Repräsentationskosten (Geschenke, Blumen, Dekoration)
- Versicherungen
(Bitte im Zweifelsfall Rücksprache halten!)