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Coronavirus: Ergänzungen CHORVERBAND NRW e.V. / 05.04.2022
In Ergänzung und zur Korrektur zur am 22.03.2022 veröffentlichten Information des CHORVERBANDS NRW e.V. bitten wir um Beachtung der vom Land NRW veröffentlichten CoronaSchVO vom 01.04.2022, in der ab dem 02.04.2022 gültigen Fassung, die am 30.04.2022 außer Kraft tritt.
Die bestehenden Regeln wurden überarbeitet:
Für das gemeinsame Singen in Chören bei der Probe und bei Konzerten sind alle Beschränkungen gemäß CoronaSchVO NRW aufgehoben.
Beachten Sie, dass vielerorts Veranstaltungshäuser, Probenstätten und Institutionen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Proben dort nur unter bestimmten Auflagen stattfinden können.
Bitte bedenken Sie, dass das Virus noch immer verbreitet aktiv ist. Behalten Sie gerne weiterhin allgemeine Verhaltensregeln der Hygiene und Lüftungsintervalle bei den Proben bei.
Motivieren Sie weiterhin Ihre Chorleiterinnen und Chorleiter und auch Ihre Sängerinnen und Sänger die Impfangebote und die Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen.
Hier finden Sie die Lesefassung als PDF-Download
Präsidium CV NRW
12.04.2022
Alle Angaben ohne Gewähr. Etwaige Ergänzungen folgen, sobald sich Neuerungen ergeben.
TRANSPARENZREGISTER
Informationen Vizepräsident Recht:
Christoph Krekeler
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Termine
2. Leistungssingen 2022
24.09.2022 , 08:00 UhrOrt: Bürgerhaus Quadrat, Bergheim.
2. Leistungssingen 2022
25.09.2022 , 08:00 UhrOrt: Bürgerhaus Quadrat, Bergheim.
Sing&Swing Festival
29.10.2022 , 08:00 UhrOrt: Orchesterzentrum Dortmund.
Sing&Swing Festival
30.10.2022 , 08:00 UhrOrt: Orchesterzentrum Dortmund.